Ein Gericht muss Argumente nicht verbescheiden

Das hat der Bundesgerichtshof leider Gottes nochmals festgestellt. Danach kommt es eben nicht darauf an, ob ein Argument positiv in den Urteilsgründen verbeschieden wird. Denn die Gerichte sind nicht verpflichtet, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f). In besagter Bundesverfassungsgerichtsentscheidung heißt es Dieser Anspruch verpflichtet…