Verbraucherschutz Mehrwertdienste

Mit dem 01.09.2007 sind Verbesserungen des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit telefonischen Mehrwertdiensten/Sonderrufnummern und ähnlichem eingeführt worden: Der Preis muss nunmehr gut lesbar im unmittelbaren Zusammenhang mit der Rufnummer angezeigt werden. Der Preis darf nicht deutlich kürzer als die Rufnummer wiedergegeben sein. Für Abo Abschlüsse gilt dasselbe: Ein deutlicher Hinweis muss erfolgen. Bei Faxabrüfen ist die…