E-Bay & Co.: Zustandsbeschreibung gründlich formulieren

Es drohen Schadensersatzansprüche, wenn man bei einem mangelhaften Fahrzeug von einem „sehr guten Zustand“ spricht. Wenn, wie im von den Verkehrsanwälten veröffentlichten Fall, daher ein Kaufinteressent sich zum Fahrzeug begibt und sich dieses ansieht, kann ein Schaden in Höhe der Reisekosten gegeben sein aus dieser fehlerhaften Produktbeschreibung. Das gute Geschäft kann sich so schnell umkehren.

Keine originäre Forderungsberechtigung Telekommunikationsunternehmen

Für Mehrwertdienste hat das AG Zossen eine durchaus interessante, und in Details zum BGH abweichende Entscheidung erlassen: Danach kann auch und gerade in AGB nicht eine eigene Forderung des Diensteanbieters für Mehrwertdienste Dritter gegenüber seinem Kunden begründet werden. Überzeugend setzt sich das AG mit den verschiedenen rechtlichen Konstrukten auseinander und lehnt im Ergebnis einen eigenen…