Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2008

Das OLG Düsseldorf hat bereits die neue, ab dem 01.01.2008 geltende Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Im Unterschied zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle ändert sich wegen des eingeführten Mindestunterhalts für eine Übergangszeit die Berechnungsmodalität. Der Unterhalt ist leider nicht ohne weiteres und ohne Berechnung aus der veröffentlichten Tabelle zu entnehmen. Wir beraten Sie insoweit gerne.