Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbraucher

In Abkehr zu seiner bisherigen Rechtssprechung (die VOB/B nicht in Einzelfragen an den Maßstäben der §§307-309 BGB zu messen, da insgesamt ein ausgewogenes Regelwerk vorliegt) hat der Bundesgerichtshof am 24.07.2008 ausdrücklich festgestellt, dass dies nicht bei einer Verwendung gegenüber Privatpersonen gelten kann. Diese auf richterliche Fortbildung gegründete sogenannte Privilegierung der VOB/B ist bei Verwendung gegenüber…