Marken für Start-Ups?

Der Kollege Schiller weist (hier) zum wiederholten Male und zu Recht daraufhin, dass viele Start-Ups es vergessen, oder aus Kostengründen unterlassen, ihren Firmennamen schützen zu lassen. Dabei ist der Kostenaufwand für den Schutz des Namens deutlich geringer als eine eventuelle Namensänderung nach der Start, von den möglichen Kosten einer Verletzung eines fremden Kennzeichenrechtes ganz zu…

Reicht ein Postfach als Adrese für den Widerruf im Fernabsatz?

Der BGH hat in einem Urteil vom 25.01.2011 (Az: VIII ZR 95/11) gesagt ja, so zumindest die Pressemitteilung (hier), zu beachten ist, dass das Urteil noch zur BGB-InfoV erging und das der Seitenbetreiber seine „ladungsfähige Anschrift“ zusätzlich im Impressum angegeben hatte. Das Urteil bedeutet also nicht, dass allein die Angabe einer Postfach-Adresse im Impressum einer Webpage ausreichen…