Ungewollte R-Gespräche
Die Kanzlei Dr. Schnitzer hat sich vor dem Amtsgericht Nördlingen durchsetzen können mit der Rechtsansicht, dass mitnichten immer der Telefonanschlussinhaber für alle angefallenen Telefongebühren haftet. Dies gilt insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder ein Telefonat geführt haben, ohne die Kostenkonsequenz zu überblicken. Der Bundesgerichtshof hatte insoweit Anfang des Jahres den Grundstein gelegt mit einer Entscheidung, in…