Unterschiedliche Dauer Betreuungsunterhalt eheliche und nichteheliche Kinder verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eentschieden, dass die Dauer von Betreuungsunterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder gleich sein muss, weil unterschiedliche Dauern gegen das Grundgesetz verstoßen. Im Original heisst es: Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Elternteil von dem früheren Ehegatten Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen…