Solange der Vorrat reicht!
Der BGH hat in einem Urteil entschieden, dass der Zusatz „solange Vorrat reicht“ genügt, um den Verbraucher zu informieren, dass Zugaben zu einer Hauptware nur beschränkt verfügbar sind. Daher darf der Verbraucher mit einer Vergünstigung beim Erwerb der Hauptware nicht zwingend rechnen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn kein angemessenes Verhältnis zwischen der erwarteten Nachfrage…