Mediation und die Rechtschutzversicherer

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Rechtschutzversicher die Mediation entdecken und auch als Möglichkeit der Streitschlichtung zahlen. Allerdings bieten erst 12 Rechtschutzversicherer einen entsprechenden Tarif an. Hier besteht noch Nachholbedarf. Die Mediation bietet in vielen Fällen eine schnellerer und tragfähigere Lösung als ein streitiges Verfahren. Bei Fragen sprechen Sie uns an.

Das Strafprozessrecht und die Fahrerlaubnisbehörde

In einem viel beachteten Urteil hat der VGH Mannheim (Az.: 10 S 4/10) geurteilt, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht gehindert ist, aus einem im Strafprozeß dem Beweisverwertungsverbot unterliegenden Drogentest einen Führerscheinentzug abzuleiten. Im konkreten Fall wurde bei einem Beifahrer, der kurz zuvor jedoch selbst unstreitig ein Fahrzeug geführt hatte, nach einem positiven Drogenschnelltest, ohne richterliche Anordnung…