Auch die Terrorabwehr hat Grenzen.

Jedenfalls darf nicht der gesamte Datenbestand eines E-Mail-Severs bei einem Provider beschlagnahmt werden. Dies verstößt auch in Verfahren wegen Verdachts auf Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen gegen das Übermaßverbot. Zulässig ist jedoch die Beschlagnahme eines Teils der Daten, die ermittlungsrelevante Angaben (Absender, Empfänger, bestimmte Suchbegriffe) enthalten und vorher gefiltert wurden. (BGH StB48/09)

Die Betriebsgefahr eines Motorrades ist nicht generell höher als die eines PKW

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 01.12.2009 (AZ. VI ZR 221/08) erneut festgestellt, dass die Haftung eines Motorradfahrers nicht schon allein auf Grund der besonderen Gefährlichkeit aus Bauart des Motorrades und der geringeren Eigensicherung anzuheben ist. Diese dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie sich nachweislich auf die Unfallursache ausgewirkt haben.

Der Planer und die Akquise

Immer wieder stehen Planer vor der Frage, wann die Aquisetätigkeit endet und die zu honorierende Leistung beginnt. Der BHG hat in einem Beschluss vom 07.05.2009 (Az: VII ZR 228/08) festgestellt, dass ein Vertrag vorliegt, wenn eine Einigung über den Vertragsgegenstand zustande gekommen ist und die Art und der Umfang der vereinbarten Leistungen einvernehmlich festgelegt sind.…

Unfall mit dem Mietwagen? Meist besser mit Polizei.

Der BGH hat in einem Urteil vom 02.12.2009 entschieden, dass Mietwagenfirmen in ihren AGB wirksam vereinbaren können, dass bei Unfällen die Polizei hinzugezogen werden muss. Unterlässt der Mieter dies, so ist er zur Zahlung des gesamten Schadens über die vereinbarte Selbstbeiteiligung hinaus verpflichtet. Sollte die Polizei die Aufnahme des Unfalles verweigern, weil es sich um…

Geschwindigkeitsmessung durch Videoaufzeichnung

Das OLG Hamm hat in einem Beschluss die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung durch Videoaufzeichnung mit dem System VKS 3.1 der Firma Vidit bestätigt. Aufgrund der automatischen Verstoßvorselektierung sei ein Verstoß gegen die informelle Selbstbestimmung nicht gegeben, da personenbezogene Daten nur bei konkretem Verdacht aufgezeichnet werden. Das OLG Oldenburg sah dies für das System VKS 3.0 anders.