Flüssiggas im Dienstwagen
Der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage (LPG) in einen Dienstwagen führt nicht dazu, dass die Kosten bei der Berechnung der 1%-Regel für die Versteuerung als Geldwertervorteil berücksichtigt werden müssen, so der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13. Oktober 2010 (Az: VI R 12/09). Anders ist das, wenn die Flüssiggasanlage bereits bei einem Neuwagen verbaut ist. Die Nachrüstung ergibt…