Anscheinend war die Versteigerung der Filesharing-Fälle, die bisher von der Kanzlei U+C aus Regensburg betreut wurden erfolgreich, jedenfalls bekommen die angeblichen Filesharer nun Post einer Debcon GmbH.
Diese macht weiterhin die bereits von U+C geltend gemachten Forderungen geltend und behandelt die Forderungen als unbestritten.
Letzteres ist zumindest bei den von uns betreuten Mandaten nicht zutreffend, dennoch sollte man die Schreiben nicht unbeantwortet lassen.
Der freundliche Hinweis der Debcon auf die Schufa ist zulässig, da die Debcon GmbH bisher von unbestrittenen Forderungen ausgeht, sobald diese jedoch Kenntnis davon hat, dass es sich um bestrittene Forderungen hat, ist eine Meldung an die Schufa nicht mehr zulässig.