GWE II

Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH hat nunmehr in einem weiteren Verfahren, das wir führen, ein Anerkenntnis abgegeben. Aus rein prozeßökonomischen Gründen, wie die Gegenseite darlegt. Das sollte unseren Mandanten jedoch egal sein, für diese steht fest, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH keinen Anspruch gegen sie aus dem Internet-Branchenbuch-Vertrag hat.

GWE I

Uns liegen Fälle vor, das sich die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH inzwischen auch an Kleinstgewebe, hier Betreiber von Photovoltaikanlagen richtet, um diesen mit amtlich aussehenden Schreiben einen Eintag in ein Internet-Branchen-Verzeichnis zu verkaufen. Man fragt sich was man als Betreiber einer Photovotaikanlage da will… daher wie immer genau prüfen, was man unterschreibt.