Fahrerlaubnisentzug bei Drogenkonsum i.V.m. Alkohol

Bestehen aufgrund polizeilicher Ermittlungen Bedenken an der Eignung und Befähigung zum Führen von Fahrzeugen aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsums, ist die Polizei verpflichtet dies der zuständigen Führerscheinstelle (Verwaltungsbehörde) zu melden. Nicht erforderlich ist hierfür immer ein direkter Bezug zum Straßenverkehr, d.h. ein Aufgreifen beim Fahren unter Alkohol- oder Drogenkonsum. Für die Beurteilung der Eignung ist…