Ob man seine Firma mit der Domain als Firmenname im Handelsregister eintragen kann ist sowohl in der Literatur als auch bei den (Register-)Gerichten umstritten. Viele Onlinehändler wünschen sich jedoch diese Möglichkeit.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden, Beschl. v. 15.11.2010, Az. 13 W 0890/10) hat es jetzt zugelassen.
Strittig ist meist, ob die Domain genügend Unterscheidungskraft für einen Firmennamen hat, dies wurde im vorliegenden Urteil für den Einzelfall bejaht.
das Thema bleibt somit weiter spannend.