Das Landgericht Augsburg hat in einer Entscheidung klargestellt, dass der einzelne Handynutzer den Mobilfunkriesen nicht hilflos gegenübersteht, wenn auf der Mobilfunkrechnung Beträge auftauchen, die dieser nicht getätigt hat. Das Landgericht hat insbesondere festgestellt, dass auch andere Beweismöglichkeiten als nur der technische Nachweis (den nur die Mobilfunkbetreiber selber führen können) zuzulassen sind und damit letztlich die Beweislast der Mobilfunkbetreiber hat, es insbesondere also auch unerheblich hierfür ist, ob fremde Dritte das Handy manipuliert haben oder nicht. Dies liegt jedenfalls, so das Landgericht, nicht im Verantwortungsbereich des Handybesitzers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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