Neue Widerrufsbelehrung zur Jahresmitte?
Telemedicus berichtet darüber, dass das Bundesjustizministerium eine neue Musterwiderrufsbelehrung vorbereitet im Hinblick auf eine Neufassung des §312d Abs. 3 BGB. Die neue Gesetzesformulierung soll danach ein Widerrufsrecht nur noch bei vollständiger Bezahlung, nicht bereits bei einvernehmlicher Inanspruchnahme erlöschen lassen, um so den Verbraucherschutz zu verbessern. Alle Verwender sollten daher regelmäßig ihre Widerrufsbelehrungen überprüfen und gegebenenfalls…