„Rechtsberatung“ durch Versicherungen
Der Kollege Hoenig macht auf ein Schreiben aufmerksam, mit dem eine Schweizer Rechtsschutzversicherung in einer Beratung empfiehlt, einen bestimmten Betrag zu bezahlen, weil die Sache aussichtslos sei. Viele Kollegen, aber auch wir, haben mit der gegenseitigen Rechtsansicht gute Erfahrungen gemacht. Wieviel man also auf solche „Rechtsberatungen“ geben darf, muss letztlich jeder selber entscheiden. Nur: Dass…