Reparaturkosten auch bei einem Gutachten über 130%…
… allerdings nur, wenn die tatsächlichen Reperaturkosten des Fahrzeugs bei einer fachgerechten und zeitwertgerechten Reparatur unterhalb der 130%-Grenze des Wiederbeschaffungswertes liegen, auch darf keine bloße Teilreparatur vorliegen, so das OLG München. (Az. 10 U 3258/08)