Über die entsprechende BGH Entscheidung, die in einer langen Tradition von Beweiserleicherungsentscheidungen steht, berichtet das Beck Blog.
Der BGH bekräftigt darin seine Aussage, dass es keine Belastungsgrenze für HWS-Schäden gibt, unter der es niemals zu HWS Schäden kommen kann. Insbesondere kann ein befragter Biomechanischer Gutachter nicht entscheiden, ob tatsächlich HWS Verletzungen vorliegen, selbst wenn die biomechanische Kraft sehr gering ist. Dies sind medizinische Fragen, die nur ein medizinischer Sachverständiger treffen kann oder der erstbehandlende Arzt. Ob diese ohne ein biomechanisches Gutachten abschliessend entscheiden können, lässt der BGH offen.