Das LG Berlin hat in zwei – noch nicht rechtskräftigen – Urteilen die Rechte der Verbraucher gestärkt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen das Unterschieben von Zustimmungen für die Verwendung der Daten für Werbezwecke in Gewinnspiel- und Werbecoupons geklagt und gewonnen. Das Gericht hat in diesen Urteilen ferner festgestellt, dass dem Verbraucher klar sein muss, von wem der Werbung erhalten wird.
Die Urteile im Volltext sind auf der Seite des Verbraucherzentralen Bundesverband hier und hier abrufbar.