RAin Reinhardt berichtet (hier) von einem Urteil des AG Frankfurt (Az. 30 C 562/07) in dem durch Sachverständigengutachten die Zuverlässigkeit und damit auch Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse der Tauschbörsen-Überwachungs-Software „File Sharing Monitor“ bestätigt wurde. Die häufig von den Betroffenen angegeneben Fehlerquellen wie verfälschte IP-Adressen oder falsche/mehrfach vorhandene Hashwerte wurden vom Sachverständigen praktisch ausgeschlossen.