Viele Nutzer der Plattform kino.to sind, nach einer Razzia bei den „Drahtziehern“ der Seite, auf der aktuelle Kinofilme als Video-Stream am heimischen Rechner angesehen werden konnten, und der Berichterstattung in der Presse (Bild / Augsburger Allgemeine) darüber verunsichert.
Von Seiten der Filmindustrie und Rechteinhaber heißt es, dass sich auch die Nutzer der Streams schadensersatzpflichtig oder sogar strafbar gemacht haben.
Unserer Ansicht nach ist dies nicht so eindeutig. Fraglich hierbei ist, wie das Streaming beurteilt wird:
Beurteilt man das Streaming als Download, weil (technisch notwendig) kurzzeitig eine Kopie auf dem lokalen Rechner erstellt wird, dann hätte der Nutzer eine unerlaubte Kopie erstellt.
Bewertet man das Streaming jedoch wie Fernsehen, ist die Nutzung legal, zumindest wenn keine Speicherung des Films erfolgt.
Unserer Ansicht nach, ist die zweite Ansicht die richtige.