Das Amtsgericht München warnt in einer Pressemitteilung vor einer Klageflut in Sachen Filesharing. Es seien bereits 1400 Klagen eingegangen und weitere angekündigt.
Da die Fälle vor dem Amtsgericht ausgetragen werden, ist davon auszugehen, dass hier versucht wird, die Kosten der Abmahnung einzuklagen.
In der Pressemitteilung gibt das AG München auch einen Teil seiner Rechtsmeinung bekannt, so z.B. dass es den § 97a UrhG, die Deckelung der Abmahnkosten, in Filesharingfällen für nicht anwendbar hält.
Dies zeigt wieder, wie wichtig die richtige Beratung bei Abmahnungen ist, erst recht wenn, wie es gerade scheint, die Gefahr einer Klage zunimmt.