Mit Beschluss vom 10.01.2012 (Az. I-4 U 145/11) hat das OLG Hamm sich zum Thema Widerrufsbelehrung bei Kauf gegen Höchstgebot geäußert. Auf Grund eines Urteils des LG Dortmund war es fraglich, ob ein Verkäufer auf eBay den Höchstbietenden noch wirksam über sein kurzes Widerrufsrecht belehren kann, wenn dies nicht nach Gebotsabgabe sonder erst (vielleicht Tage später) unmittelbar nach Angebotsende geschieht.
Zum Glück aller Verkäufer hat das OLG Hamm festgestellt, dass die Belehrung nach Angebotsende reicht.