Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen mitteilt, hat das LG Bonn die Telekom mit Urteil vom 10.01.2012 (Az.: 11 O 49/11) wegen unlauterer Telefowerbung zur Unterlassung verurteilt.
Die Telekom hatte Verbraucher angerufen und Festnetzverträge angeboten und sich dabei auf die Einwilligung der Verbraucher berufen, die bei einem Gewinnspiel gegeben worden sei, dies konnte jedoch nicht ausreichend nachgewiesen werden.
Daneben gab es auch Fälle in denen die Einwilligung im Rahmen eines Mobilfunkvertrages erteilt worden ist. Das Gericht befand jedoch, dass die Einwilligung nicht deutlich genung vom restlichen Text abgehoben war und daher unwirksam.