… so konnte man den Artikel der Augsburger Allgemeinen (hier) zunächst verstehen.
Liest man den Artikel genauer, so stellt das Urteil des OLG Celle keine große Überraschung da.
Der Tachometer des nachfahrenden Polizeifahrzeuges war nicht geeicht, daher konnte die Geschwindigkeit nicht genau genug ermittelt werden um dem Betroffenen einen Verstoß mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen.