Die DR Verwaltung AG Bonn versendet Formulare mit der Überschrift „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“. Aufgrund der äußerlichen Gestaltung des Schreibens sowie den Ausführungen zu Steuerangaben, wirkt ein solches Schreiben wie ein offizielles behördliches Schreiben. Jedoch versteckt sich hierin eine sogenannte Abofalle. Tatsächlich wird mit dem Ausfüllen der Daten und der Unterschrift der Eintrag in ein Branchenbuch beauftragt, mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer jährlichen Gebühr von 398,88 € netto. Die meisten sind daher mehr als überrascht, wenn Sie nach Unterzeichnung und Rücksendung eine Rechnung über diesen Betrag erhalten.
In vergleichbaren Fällen, hat jedoch der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11) entschieden, dass es sich hierbei um eine überraschende Klausel handelt, mit welcher man in einem solchen Fall nicht rechnet bzw. rechnen muss. Unter Anwendung des § 305c BGB stellt der BGH daher fest, dass solche Klauseln nicht Bestandteil eines Vertrages geworden sind und somit der Verwender einer solchen Klausel hieraus keine Ansprüche herleiten kann. Die überwiegende Rechtsprechung wertet dieses Vorgehen weiterhin als Betrug.
Sollten Sie eine Rechnung der DR Verwaltung AG erhalten haben, sollten Sie trotz dessen vorsorglich sämtliche Erklärungen abgeben, um den vermeintlichen Vertragsabschluss rückgängig zu machen. Gern sind wir Ihnen hierbei behilflich.