Bei Gaspreiserhöhungen sind die Kalkulationsgrundlagen offenzulegen
Bei einer Preisanpassung der Gasversorger mit einer Preisanpassungsklausel ist die Kalkulationsgrundlage, die zu dieser Preisanpassung führt, offenzulegen. Dies hat jüngst das OLG Karlsruhe am 28. Juni 2006, Az: 7 U 194/04, bestätigt. Bei der Anwendung des § 315 BGB sind die tatsächlichen Umstände offenzulegen und zu beweisen, nach denen eine solche Preiserhöhung stattfindet. Denn diese…