Transparente Honorar- und Beratungskosten

Unser Honorar wird wie vom Gesetzgeber vorgegeben nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

Im Einzelfall bieten wir Ihnen eine Honorarvereinbarung an.

Für eine Erstberatung betragen unsere Kosten höchstens 190 € zuzüglich eventueller Auslagen (höchstens 20 €) und Mehrwertsteuer.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Beratungskosten auch in teilweise nicht versicherten Angelegenheiten (Familienrecht, Erbrecht).

Beratungshilfe

Bei Erfüllung der finanziellen Voraussetzungen kommt für Sie auch die Beantragung von Beratungshilfe, für die außergerichtliche Anwaltstätigkeit und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für die gerichtliche Tätigkeit in Betracht.

Einen Berechtigungsschein (gewährte Beratungshilfe) erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Für diesen fällt bei uns eine Schutzgebühr in Höhe von 15 € an.

Die Formulare zur Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe können Sie hier herunterladen.