Transparente Honorar- und Beratungskosten
Unser Honorar wird wie vom Gesetzgeber vorgegeben nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Im Einzelfall bieten wir Ihnen eine Honorarvereinbarung an.
Für eine Erstberatung betragen unsere Kosten höchstens 190 € zuzüglich eventueller Auslagen (höchstens 20 €) und Mehrwertsteuer.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Beratungskosten auch in teilweise nicht versicherten Angelegenheiten (Familienrecht, Erbrecht).