Jegliche Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung ist verboten

Die Rechtssprechung musste insbesondere bereits entscheiden, ob auf die Uhrzeit des Handydisplays gesehen werden darf, ob das Handy als Diktiergerät genutzt werden darf, ob man Telefonnummern ablesen darf auf dem Display und vielerlei ähnliches. Entscheidend ist der Gesetztext § 23 I a StVO: (1a) 1 Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt,…