Privates Barfußfahren im KFZ zieht kein Bußgeld nach sich
Zwar kann es, so das OLG Bamberg in einem Beschluß vom 11.01.2007, zivilrechtlich problematisch sein, wenn es zu einem Unfall kommt, der durch ein Abrutschen verursacht wurde, was dann auch wieder zu einem Bußgeld führen könnte. Grundsätzlich ist aber das bloße Barfußfahren zu privaten Zwecken kein Verstoß gegen §§ 23 I S. 2, 21 StVO,…