Internetforen, Meinung und Störerhaftung
Einen interessanten Rechtssprechungszusammenschnitt liefert der Kollege Kremer anhand eines weiteren Urteils des LG Hamburgs. Obgleich solche Entscheidungen immer stark einzelfallbezogen sind, kann man durchaus eine einheitliche Rechtsmeinung herauslesen – dass zumindest nicht ohne weiteres eine Betreiberhaftung als Störer in Betracht kommt.