Kein Widerrufsrecht bei Kartenbestellungen via Internet oder Telefon
Das hat das AG München – bestätigt von LG und BGH – nochmals verdeutlicht. §312 b BGB führt im Absatz III verschiedene Ausschlusstatbestände auf. Neu an der Entscheidung des AG München ist, dass unter Nr. 6 auch solche Verträge gezählt werden, für die der Vertragspartner nur die Vermittlung übernommen hat. Es ist also unerheblich, ob…