E-Bay & Co.: Zustandsbeschreibung gründlich formulieren

Es drohen Schadensersatzansprüche, wenn man bei einem mangelhaften Fahrzeug von einem „sehr guten Zustand“ spricht. Wenn, wie im von den Verkehrsanwälten veröffentlichten Fall, daher ein Kaufinteressent sich zum Fahrzeug begibt und sich dieses ansieht, kann ein Schaden in Höhe der Reisekosten gegeben sein aus dieser fehlerhaften Produktbeschreibung. Das gute Geschäft kann sich so schnell umkehren.