Mieterhöhungsverlangen: Preisspanne ist bei Mietspiegel nicht zu nennen

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12.12.2007, Az. VIII ZR 11/07, festgestellt, dass es bei vorliegen eines Mietspiegels im Mieterhöhungsverlangen nicht nötig ist, die zutreffende Spanne den Beträgen nach zu nennen, wenn sich aus den konkreten Angaben im Erhöhungsverlangen die Möglichkeit ergibt, diese Spanne zu eruieren. Dies ist insbesondere bei öffentlich bekanntgegebenen Mietspiegeln der…