Phishing: Kein Mitverschulden des Kontoinhabers
In einer Berufungsentscheidung hatte das Landgericht Köln diese Frage zu entscheiden: Ist bei Phishing ein Mitverschulden, z.B. bei Herausgabe von PIN und TAN, denkbar? Da im entschiedenen Fall dies nicht geklärt werden konnte, scheidet Mitverschulden aus. Mindestvoraussetzung sei, um Mitverschulden zu vermeiden, Firewall und Virenscanner, beide in aktueller Version. Der Beklagte hatte leichtfertig verkannt, dass…