Schwarzarbeitsabrede beseitigt nicht Mangelrechte

Das hat der BGH in zwei Entscheidungen klargestellt, worauf das ibr-online Blog hinweist. Wer also eine „Ohne-Rechnung“ Abrede schließt, hat zwar grundsätzlich einen gem. §139 BGB (teil)nichtigen Vertrag geschlossen, dies berechtigt aber nach Meinung des BGH nicht zum Ausschluß von Mängelrechten. Dies sei, so der BGH, regelmäßig treuwidrig, sich nach einer solchen Abrede auf die…