Es wäre eine vermeindlich tolle Sache, die Möglichkeiten auf Aktualität des Internets für den Bürger zu nutzen und diesem aktuelle Gesetzestexte an die Hand zu geben. Dass dem nicht immer so ist, beweist „Gesetze im Internet“ mit dem §101 UrhG. Dieser sollte eigentlich die am heutigen 01.09.2008 in Kraft tretende Auskunftsmöglichkeit der Verletzten beinhalten. Nachdem die Unterzeichnungen vom 07. Juli herrühren und die Veröffentlichung im Bundesgesetzesblatt vom 11. Juli herrührt eigentlich ausreichend Zeit, aktuelle Gesetze im Internet bereitzustellen, oder?
Merke: Quellen im Internet sind immer mit Vorsicht zu geniessen. Das gilt auch (oder gerade?) wenn die Quelle staatlicher Natur ist.
Natürlich weist ja auch das Bundesjustizministerium darauf hin, dass nur das Bundesgesetzblatt die einzig richtige Fassung beinhaltet. Aber man muss es dem Bürger doch nicht unnötig schwer machen.