Vorfahrt für Radler…
… auch wenn diese den Radweg in falscher Richtung nutzen, meint das AG München (Az. 343 C 5058/09) und urteilte, dass ein Autofahrer den Schaden aus der Kollision zu 2/3 zu tragen hat.
… auch wenn diese den Radweg in falscher Richtung nutzen, meint das AG München (Az. 343 C 5058/09) und urteilte, dass ein Autofahrer den Schaden aus der Kollision zu 2/3 zu tragen hat.
Das der Betreiber eines Golfplatzes nicht für Schäden durch Golfbälle an Fahrzeugen auf seinem Parkplatz haftet, wenn der Betreiber seinen Verkehrssicherungsmaßnahmen nachgekommen ist, entschied das AG Trier (Az. 32 C 308/09). In den Gründen heißt es, Golf sei eine Sportart, bei der man nicht für alle Eventualitäten gerüstet sein könne.