Gesetz zum P-Konto in Kraft getreten
Seit dem 01.07.2010 besteht ein Anspruch auf die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat, dieser kann nach den Lebensuständen des Kontoinhabers u.U. erhöht werden. Weiter Informationen gibt es u.a. beim Bundesministerium für Justiz (hier).