Ein Mandant hatte sich wegen des üblichen Schreibens des Kollegen Olaf Tank in Sachen Antassia GmbH (top-of-software.de) an uns gewendet. Nachdem wir das Zustandekommen des Vertrages bestritten hatten, nahm der Kollege Tank Abstand von seiner Forderung, war aber nicht bereit, die Gebühren für unser Tätigwerden zu übernehmen.
Unsere Rechtsanwaltsgebühren haben wir dann, im Auftrag des Mandanten, beim Amtsgericht Nördlingen gerichtlich geltend gemacht. Zwar wurde noch die Verteidigungsbereitschaft angezeigt, die Klageerwiderung enthielt aber bereits die Zusage, die Forderung aus „wirtschaftlichen Gründen“ zu begleichen. Nach Erledigterklärung folgte auch noch die Erklärung der Kostenübernahme.
Dies ist zwar kein neuerliches Urteil gegen die sogenannten Abofallen-Betreiber, aber unter dem Strich das gewünschte Ergebnis für unseren Mandanten.
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