Die Betriebsgefahr eines Motorrades ist nicht generell höher als die eines PKW

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 01.12.2009 (AZ. VI ZR 221/08) erneut festgestellt, dass die Haftung eines Motorradfahrers nicht schon allein auf Grund der besonderen Gefährlichkeit aus Bauart des Motorrades und der geringeren Eigensicherung anzuheben ist. Diese dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie sich nachweislich auf die Unfallursache ausgewirkt haben.

Nach Unfall – Verweis auf freie Werkstatt?

Der BGH hat in einem Urteil vom 20.10.2009 entschieden, dass ein Geschädigter, der nach einem Verkehrsunfall seinen Schaden aufgrund eines Gutachtens ohne Reparatur begehrt, sich auf die Stundensätze einer freien Werkstatt verweisen lassen muss. Dies gilt nicht für Fahrzeuge mit einem Alter bis zu drei Jahren. Auch bei einer tatsächlich stattgefundenen Reparatur kann man bei…