Mietwagenkosten und Aufklärungspflicht des Vermieters

Mit der Entscheidung des BGH vom 28. Juni 2006 – XII ZR 50/04 – stärkt dieser die Rechte von bei Unfallereignissen Geschädigten. Er verdeutlicht insbesondere, dass bei Unfallersatzfahrzeugen zu einem überhöhten Tarif eine Aufklärungspflicht des Autovermieters besteht, dass zu einem überhöhten Tarif angeboten wird, der im Wege des Schadensersatzes eventuell nicht erstattet wird.