Schonvermögen bei Verwandtenunterhalt
In seiner Entscheidung vom 30.08.2006 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Unterhaltspflichtigen (Kind) auch angemessenes Vermögen zu belassen ist, wenn dieses der Altersvorsorge dient. Insoweit sieht der BGH keinen Unterschied darin, ob regelmäßig Beiträge zur Altersvorsorge (5 % des Bruttoeinkommens) bei einer Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden oder ob ein diesem Betrag entsprechendes Vermögen vorhanden ist, hochgerechnet…