Die Kanzlei Dr. Schnitzer hat sich vor dem Amtsgericht Nördlingen durchsetzen können mit der Rechtsansicht, dass mitnichten immer der Telefonanschlussinhaber für alle angefallenen Telefongebühren haftet. Dies gilt insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder ein Telefonat geführt haben, ohne die Kostenkonsequenz zu überblicken.
Der Bundesgerichtshof hatte insoweit Anfang des Jahres den Grundstein gelegt mit einer Entscheidung, in der er die bisher vorherrschende Richtermeinung, notfalls müsse man das Telefon eben wegschließen, als falsch qualifiziert hat insbesondere deshalb, weil es keine effektiven Möglichkeiten gibt, die immer neuen Ideen der Telekommunikationsbranche auf dem eigenen Anschluss zu verhindern.