Folgende Punkte sollen sich im Jahr 2007 ändern:
1. Verfolgung von Auslands-„Knöllchen“ innerhalb der EU voraussichtlich ab Herbst 2007. Bisher wurden nur deutsche Bußgelder in Österreich und österreichische in Deutschland vollstreckt. Vorsicht: Der EU-Entwurf sieht kein Rückwirkungsverbot vor, eventuell können also auch alte Verstöße geahndet werden. Fragen Sie Ihre Rechtsanwälte.
2. Geplant ist eine Null-Promille-Grenze für Fahranfänger.
3. Bei Auslandsunfällen kann man nunmehr im eigenen Heimatland klagen, wobei allerdings das ausländische Recht anzuwenden ist. Fragen Sie uns.
4. Führerscheintourismus soll „in Missbrauchsfällen“ eingegrenzt werden. Bisher gilt: Keine deutsche Überprüfung einer ausländischen Führerscheinerteilung.