Örtliche Vergleichsmiete muss sich für Mieterhöhungsverlangen nicht erhöht haben

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob für ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gem. §§5578 ff. BGB sich die örtliche Vergleichsmiete erhöht haben muss oder ob ein solches auch statthaft ist, wenn sich seit Vertragsschluss die Vergleichsmieten nicht geändert haben. Konkret war ein Mietzins von 4 EUR je Quadratmeter vereinbart worden, die örtliche Vergleichsmiete lag bei…