Der Kollege Hoenig macht auf ein Schreiben aufmerksam, mit dem eine Schweizer Rechtsschutzversicherung in einer Beratung empfiehlt, einen bestimmten Betrag zu bezahlen, weil die Sache aussichtslos sei. Viele Kollegen, aber auch wir, haben mit der gegenseitigen Rechtsansicht gute Erfahrungen gemacht.
Wieviel man also auf solche „Rechtsberatungen“ geben darf, muss letztlich jeder selber entscheiden. Nur: Dass der gegnerische Anwalt mit diesem Schreiben auf seiner Homepage wirbt, sollte jedem zu denken geben.